Presse

Das Handelsblatt berichtet über meine Schriftliche Frage an die Bundesregierung

Wie das Verwaltungsgericht Köln im August vergangenen Jahres urteilte, waren die Versteigerungsregeln für die 5G-Frequenzen rechtswidrig. Das Verfahren war damals durch den CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer unrechtmäßig zum Vorteil der großen Mobilfunkanbieter beeinflusst worden. 

Aus der Antwort auf unsere Schriftliche Frage geht hervor, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf die laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die vier großen Mobilfunkanbieter, die von der Bundesnetzagentur eingeleitet wurden, hat. Diese Verfahren ruhen derzeit, bis über die von der Bundesnetzagentur eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde entschieden ist.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die großen Mobilfunkunternehmen zunächst von der politischen Einflussnahme des damaligen CSU-Verkehrsministers Andreas Scheuer profitiert haben – und jetzt auch noch von Konsequenzen für nicht erfüllte Ausbauverpflichtungen verschont bleiben sollen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit regulatorischer Maßnahmen und schwächt das Vertrauen in eine faire und verlässliche digitale Infrastrukturpolitik.“

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