Digitale Gewalt: Betroffene in den Mittelpunkt stellen
Zum Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärt Anne-Mieke Bremer, Sprecherin für Digitale Infrastruktur:
"Es ist gut, dass die Bundesregierung das Thema Digitale Gewalt endlich ernster zu nehmen scheint. Es ist gut, dass künftig auch der Besitz und das Abrufen von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stehen soll. Ein Vergewaltigungsvideo ist keine Pornografie, sondern die Zurschaustellung eines Verbrechens, bei dem Betroffene durch jedes Speichern und Abrufen erneut verletzt werden. Personen, die solche Aufnahmen konsumieren, sind Teil der Strukturen.
Jedoch liefert das Gesetz nach wie vor nicht genug Schutz für Betroffene. Solange Betroffene ihre Rechte selbst durchsetzen müssen, selbst Anklage erheben müssen und Verfahren selbst bezahlen müssen, wird ihnen eine unzumutbare Last aufgebürdet.
Zudem lehnen wir klar ab, dass die Verletzung der Intimsphäre durch Bildinhalte als Privatklagedelikt ausgestaltet wird. Die Begründung der Bundesregierung mit Schlichtung zwischen den Parteien und der Entlastung der Justiz ist absurd. Die Handlungslast bleibt bei den Betroffenen. Der Staat darf nicht denen die Strafverfolgung aufbürden, die er eigentlich schützen soll. Das ist eine Entlastung der Justiz, die klar auf Kosten der Betroffenen geht.
Wir fordern eine kostenlose Rechtsberatung, flächendeckend verlässlich finanzierte Fachberatungsstellen und spezialisiertes Fachpersonal bei Polizei und Justiz sowie eine psychosoziale Prozessbegleitung."
