Das Handelsblatt berichtet über meine Schriftliche Frage an die Bundesregierung

Wie das Verwaltungsgericht Köln im August vergangenen Jahres urteilte, waren die Versteigerungsregeln für die 5G-Frequenzen rechtswidrig. Das Verfahren war damals durch den CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer unrechtmäßig zum Vorteil der großen Mobilfunkanbieter beeinflusst worden. 

Aus der Antwort auf unsere Schriftliche Frage geht hervor, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf die laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die vier großen Mobilfunkanbieter, die von der Bundesnetzagentur eingeleitet wurden, hat. Diese Verfahren ruhen derzeit, bis über die von der Bundesnetzagentur eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde entschieden ist.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die großen Mobilfunkunternehmen zunächst von der politischen Einflussnahme des damaligen CSU-Verkehrsministers Andreas Scheuer profitiert haben – und jetzt auch noch von Konsequenzen für nicht erfüllte Ausbauverpflichtungen verschont bleiben sollen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit regulatorischer Maßnahmen und schwächt das Vertrauen in eine faire und verlässliche digitale Infrastrukturpolitik.“

Hier geht es zum Artikel

Pressemitteilung

Irreführung bei ePA-Zugriffsrechten: Keine Verbesserungen der Datenhoheit für Versicherte in Sicht

Im Vorfeld der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums der Eindruck vermittelt, dass Versicherte künftig in der Lage sein würden, gezielt zu steuern, welche medizinischen Dokumente welchen Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stehen. Damit sollte dem berechtigten Bedürfnis vieler Patient*innen nach Datensouveränität und Privatsphäre Rechnung getragen werden.

Wie aus den aktuellen Antworten der Bundesregierung auf eine unsere schriftliche Fragen hervorgeht, ist eine derart fein abgestufte Zugriffskontrolle in der ePA derzeit nicht vorgesehen – und wird auch nicht konkret geplant. Die Realität sieht somit anders aus, als vielfach angekündigt: Nutzer*innen können zwar einzelne Dokumente vollständig verbergen, sie können diese aber nicht gezielt für bestimmte Leistungserbringer freigeben oder sperren.

Dazu erklärt Anne-Mieke Bremer, Fraktion Die Linke im Bundestag und Mitglied im Ausschuss für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: „Ich habe den Eindruck, dass hier ein unreifes System überhastet eingeführt wurde – offenbar, um dem scheidenden Gesundheitsminister Lauterbach noch einen vermeintlichen Erfolg in seiner mageren Bilanz zu sichern. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die ePA ein Desaster: Fragwürdige Widerspruchsregelungen, massive Sicherheitslücken und keine echte Datenhoheit für die Versicherten. Die neue Bundesregierung muss hier dringend grundlegende Fragen klären und schnellstmöglich nachbessern.“

Die offizielle Begründung des Bundesgesundheitsministeriums für das ungenaue Zugriffsmanagement ist widersprüchlich: Einerseits wird betont, dass medizinische Daten im Interesse einer vollständigen und sicheren Behandlung umfassend zur Verfügung stehen müssten. Andererseits können Versicherte aktuell einzelne Dokumente komplett unsichtbar machen – und so auch allen behandelnden Personen gleichzeitig entziehen. Ein System, das stattdessen eine zielgerichtete Freigabe nach Fachrichtung oder Einrichtung ermöglichen würde, wäre nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht geboten, sondern auch aus medizinischer Sicht sinnvoll: Es würde die Diagnostik verbessern, die Behandlungsprozesse präzisieren und die Akzeptanz der ePA erhöhen.

Die Linke fordert daher, dass die ePA dringend überarbeitet werden muss – mit einem klaren Fokus auf informationelle Selbstbestimmung, Transparenz und Vertrauen. Insbesondere in einer zunehmend digitalisierten Gesundheitsversorgung muss gelten: Datenhoheit gehört in die Hände der Patient*innen.